809d zum Nachteil der AW.________ (GmbH) mit einem Flachwerkzeug zwei Fenster aufgewuchtet, die Räumlichkeiten betreten und durchsucht, ohne Beute zu machen. Schliesslich hätten sie bei der Liegenschaft an der EP.________ (Strasse) zum Nachteil der AX.________ beim Gewächshaus eine Scheibe entfernt und seien via Gewächshaus in den Geschäftstrakt gelangt. Dort hätten sie eine Bürotüre aufgewuchtet und mehrere Behältnisse geöffnet bzw. aufgebrochen. Den aufgefundenen Tresor hätten sie ebenfalls aufgebrochen und daraus CHF 1'676.55 und ein Portemonnaie behändigt.