sie hätten in der Nacht vom 24./25.2.2019 in AT.________ (Ort), EN.________ (Strasse), zum Nachteil der AU.________ (AG) mit einem Flachwerkzeug das Büro des Pausenraumes aufgewuchtet, die Räumlichkeiten betreten und durchsucht, ohne Beute zu machen. In der gleichen Nacht hätten sie auch bei der Liegenschaft am EO.________ (Ort) 800b zum Nachteil der AV.________ ein Fenster des Werkstatttors eingeschlagen, den Türöffner betätigt, die Räumlichkeiten betreten und durchsucht, ohne Beute zu machen. Sie hätten bei der Liegenschaft am EO.________ (Ort) 809d zum Nachteil der AW.