84 Auf entsprechende Frage bestritt er, in AR.________ (Ort) dabei gewesen zu sein (pag. 3388 Z. 786, pag. 3416 Z. 230 ff.). Zu den Aussagen von A.________ wird auf die bisherigen Ausführungen verwiesen. Das Gericht erachtet gestützt auf die Aussagen von I.________ und die objektiven Beweise die angeklagten Sachverhalte hinsichtlich I.________ und E.________ als erwiesen. Zur Beteiligung von A.________ wird auf die Ausführungen vorne unter Ziffer 5.1. verwiesen. Damit sind die Sachverhalte auch bezüglich A.________ erwiesen.