sie hätten im Zeitraum vom 17.2.-26.2.2019, vermutlich vom 17. bis am 21.2.2019, in AR.________ (Ort), EM.________ (Strasse), zum Nachteil von AS.________ diverse Fenster und Türen aufgebrochen, die Räumlichkeiten betreten und durchsucht, jedoch wieder verlassen, ohne Beute gemacht zu haben. Es sei ein Sachschaden von insgesamt CHF 8'000.00 entstanden.