Auf diese Erwägungen kann verwiesen werden. Dass CZ.________ in der Tatnacht von der Polizei alleine im Mazda angehalten wurde, spricht dafür, dass die Gruppe mit zwei Fahrzeugen zu den Tatorten gefahren ist. Das Fahrzeug mit dem Zürcher Nummernschild konnte die Kontrolle wohl ungehindert passieren. Entsprechend ist erstellt, dass I.________ ________, J.________, CZ.________ und der Beschuldigte als aktive Täterschaft vor Ort waren. Die Delikte entsprechend den angeklagten Sachverhalten, Ziff.