Es wird auf die Deliktsblätter der Kantonspolizei Bern vom 14.8.2019 (pag. 1200 ff.) und 13.8.2019 (pag. 1301 ff.) sowie die Rapporte der Kantonspolizei des Kantons Waadt vom 12.6.2019 (pag. 1204 ff.) und 14.6.2019 (pag. 1305 ff.) verwiesen. An den Tatorten konnten der KTD der Kantonspolizei Waadt mehrere Schuhsohlenabdruckspuren sichern. Diese stimmten mit Schuhen aus der DE.________ (Strasse) in Bern überein. Aus der Erhebung der historischen Verkehrsdaten des Mobiltelefons von J.________ konnte festgestellt werden, dass das Mobiltelefon von J.________ mehrfach in Mobilfunkantennen in der Umgebung des Tatorts eingewählt war (pag.