, J.________ und I.________ hätten auch die unverschlossenen Räumlichkeiten der Gärtnerei durchsucht. Um in die Büroräumlichkeiten zu gelangen, hätten sie ein Fenster eingeschlagen. Es sei eine Kaffeemaschine und Bargeld von CHF 20.00 im Gesamtdeliktsbetrag von CHF 300.00 weggenommen worden. Der Sachschaden belaufe sich auf ca. CHF 1'000.00 bzw. CHF 500.00.