Diesen zutreffenden Erwägungen ist nichts beizufügen. Auffallend viele Gegenstände, die dem Diebesgut aus den Einbruchdiebstählen in AK.________ (Ort) zugeordnet werden konnten, wurden anlässlich der Hausdurchsuchung vom 2. April 2019 an der DE.________ (Strasse) in Bern gefunden (pag. 4330 f.). Entsprechend ist erstellt, dass I.________ ________, J.________, CZ.________ und der Beschuldigte als aktive Täterschaft vor Ort waren. Die Delikte entsprechend den angeklagten Sachverhalten, Ziff.