I.________ bestätigte seine Beteiligung und sagte aus, er sei mit J.________ und einer weiteren Person dort gewesen, d.h. eine Person habe im Auto gewartet, während drei Personen in die Objekte eingedrungen seien (pag. 2625 Z. 1231 ff., pag. 2983 Z. 446 ff.). Gegenüber der Staatsanwaltschaft sprach der Beschuldigte abermals unzweifelhaft davon, dass auch die Person dabei gewesen sei, «worüber ich nichts sagen kann» (pag. 3030 Z. 554 ff.). A.________ erklärte, er habe nichts damit zu tun, er habe diesen Einbruch nicht begangen und nichts mit diesen Leuten zu tun (pag. 3502 Z. 872 ff.).