Bei der Hausdurchsuchung an der DE.________ (Strasse) in Bern konnte Diebesgut aus den Liegenschaften in AK.________ (Ort) sichergestellt werden (pag. 1033, 1092). Schliesslich ergab die rückwirkende Erhebung der historischen Verkehrsdaten des Mobiltelefons von J.________, dass sein Mobiltelefon zum möglichen Tatzeitpunkt mehrfach in Mobilfunkantennen in der Umgebung des Tatorts eingewählt war (pag. 1034). J.________ gab zu, mit CZ.________, A.________ und I.________ dort gewesen zu sein (pag. 2378 Z. 922 ff., pag. 2455 Z. 372 ff., pag. 2535 Z. 450 ff.).