sie hätten in der Nacht vom 9./10.2.2019 in AK.________ (Ort), EJ.________ (Weg) 8, zum Nachteil von AL.________ ein Schlafzimmerfenster aufgewuchtet, die Liegenschaft betreten und diversen Schmuck, mehrere Uhren, ein Laptop HP sowie Elektrozubehör im Gesamtwert von über CHF 2‘000.00 behändigt. Anschliessend hätten sie an der Liegenschaft EJ.________ (Weg) 10 (Gärtnerei) zum Nachteil von AL.________ das unverschlossene Gewächshaus betreten, wo sie die Bürotüre aufgebrochen, den Tresor aus den Räumlichkeiten entfernt und aufgebrochen (Deliktsgut ca. CHF 300.00) hätten.