Es wird auf das Deliktsblatt der Kantonspolizei Bern vom 12.8.2019 (pag. 1000 ff.) und den Rapport der Kantonspolizei Freiburg vom 12.2.2019 verwiesen (pag. 1004 ff.). Am Tatort konnten keine Spuren erhoben werden. Die historischen Verkehrsdaten des Mobiltelefons von J.________ wurden rückwirkend erhoben. Dabei konnte festgestellt werden, dass das Mobiltelefon von J.________ zum möglichen Tatzeitpunkt mehrfach in eine Mobilfunkantenne in der Umgebung des Tatorts eingewählt gewesen war (pag. 1003). J.________ gab an, er sei zusammen mit I.________, CZ.________ und A.________ dort gewesen. Sie hätten fast die ganze Nacht benötigt, um den Tresor zu öffnen.