Weiter hätten sie Schubladenstöcke aufgebrochen und durchsucht sowie Fotokameras, 1 Navigationsgerät, Kaffeebohnen im Wert von CHF 1‘000.00 und 16 Schlüssel im Gesamtwert von CHF 5‘000.00 behändigt. Der Sachschaden belaufe sich auf CHF 22'208.65. A.________ wird zudem vorgeworfen, er habe zum Nachteil der AI.________ (AG) und der AJ.________ (AG) einen Renault Scenic behändigt, um damit zu den eigenen Autos zurück zu gelangen. I.________ wird vorgeworfen, er sei über eine kurze Strecke im Auto mitgefahren.