sie hätten am 8.2./9.2.2019, vermutlich am 8.2.2019 abends, in Luzern bei der Liegenschaft an der EH.________ (Strasse) zum Nachteil von AG.________ versucht, ein Fenster mit Gewalt zu öffnen, was zuerst misslungen sei, dann sei die Scheibe aber zerbrochen, worauf sie die Arztpraxis betreten und Bargeld und ein Portemonnaie im Deliktsbetrag von CHF 858.00 behändigt hätten. Der Sachschaden belaufe sich auf CHF 3'397.05.