Auch I.________ bestritt diese Delikte. Auf die Frage, ob er CY.________ kenne, antwortete er, er könne nicht sagen, dass er sie kenne. Er habe sie gesehen. Sie habe zwei Nächte vor seiner Verhaftung an der DE.________ (Strasse) übernachtet. Er habe sie begrüsst, aber nicht mit ihr gesprochen (pag. 3028 Z. 470 ff.). CY.________ bestätigte schliesslich, sie habe die in ihrem Fahrzeug sichergestellten Gegenstände von A.________ erhalten und nach Rumänien bringen sollen. A.________ habe ihr gesagt, er habe diese gekauft (pag. 3799 Z. 3 ff.).