Es wird auf das Deliktsblatt der Kantonspolizei Bern vom 12.8.2019 (pag. 881 ff.) und den Rapport der Kantonspolizei Granges-Paccot vom 13.2.2019 (pag. 884 ff.) verwiesen. Die am Tatort erhobenen Schuhsohlenabdruckspuren passten mit den Schuhen von CZ.________, die er bei seiner Ausreise aus der Schweiz trug, überein. A.________ wird durch den Chatverkehr mit CY.________ belastet, in welchem er sich am 17.2.2019 über den Verkauf von Fotoapparaten unterhielt (pag. 4472). J.________ sagte aus, es sei möglich, dass er mit I.________ und CZ.________ dort gewesen sei (pag. 2463 Z. 747 ff., pag. 2532 Z. 311 ff.).