(Strasse), zum Nachteil von AB.________ vor dem Haus eine Blumenkiste behändigt und diese ins Wohnzimmerfenster geworfen, um einzudringen. Dadurch sei der Geschädigte erwacht, worauf die Beschuldigten geflohen seien, ohne Beute gemacht zu haben. Der Sachschaden belaufe sich auf CHF 2'000.00.