A.________ sagte zu den konkreten Vorwürfen aus, er habe nichts damit zu tun. Später sagte er aus, er sei am vorliegenden Sachverhalt beteiligt gewesen (pag. 3673 Z. 796 ff.), auch wenn er diese Aussage dann nicht bestätigte bzw. ausführte, er könne sich nicht mehr genau erinnern (pag. 3677 Z. 999 ff.).