Einzig der vorinstanzliche Deliktsbetrag von CHF 815.00 zum Nachteil der P.________ (AG) Schreinerei ist um den Wert des Schlüssels des Personenwagens der Marke Dodge RAM in der Höhe von CHF 455.00 zu reduzieren. Folglich beläuft sich dieser auf CHF 360.00. Auch erstellt ist, gestützt auf die subjektiven Beweismittel, der Sachverhalt gemäss der Ziff. 4.2. der Anklageschrift. 16.6.5 Zu den Vorwürfen gemäss den Ziffern 1.7., 2.6., 3.7. und 4.1. der Anklageschrift Die Vorinstanz führte zu den entsprechenden Delikten in sachverhaltsmässiger Hinsicht Folgendes aus (S. 30 ff.