und die Anzeige der Kantonspolizei Zürich vom 4. März 2019 (pag. 726 ff.). Die entsprechende Auflistung des Deliktsguts findet sich auf S. 10 f. der Anzeige der Kantonspolizei Zürich (pag. 735 f.; pag. 756). Demnach wurden drei Schlüssel, ein Schloss und Bargeld in der Höhe von US Dollar 260.00 entwendet. In der Anklageschrift wurden sodann unpräzise diverse Schlüssel und Dollar aufgelistet. Insbesondere wurde auch der Autoschlüssel des Dodge RAM im Wert von CHF 455.00 zum Deliktsgut gezählt (pag. 4709). Nach Ansicht der Kammer kann dieser Schlüssel nicht als Deliktsgut gelten.