I.________ war, wie in anderen Fällen, der Fahrer und wartete im Fahrzeug, während die andern ins Gebäude eindrangen. Dass dieses Element in der Sachverhaltsumschreibung gemäss Ziffer 1.6. der AKS fehlt, ist ein offensichtliches Versehen und kann nicht zu einem Freispruch wegen ungenügendem oder unvollständigem Anklagesachverhalt führen. Erwiesen ist auch, dass A.________ das Fahrzeug Dodge Ram zur Flucht für eine kurze Strecke weggenommen hat.