Dann hätten sie zum Nachteil der P.________ (AG) Schreinerei versucht, den Tresor mittels eines Winkelschleifers zu öffnen und dann diverse Schlüssel sowie US Dollar im Gesamtdeliktsbetrag von CHF 815.00 weggenommen. Schliesslich hätten sie zum Nachteil von Q.________ Schalungseisen, Leiter, Winkelschleifer und Kleinwerkzeug im Deliktsbetrag von CHF 700.00 behändigt. Der Sachschaden belaufe sich auf CHF 948.00, CHF 9'464.60 und ca. CHF 500.00. In dieser Zeit habe I.________ vor den Einbruchsobjekten im Auto gewartet.