I.________ ________ gab an, er könne sich nicht sicher erinnern, was entwendet worden sei, er glaube, ein wenig Gold. Andere Personen hätten vielleicht noch ein Laptop oder ein Telefon mitgenommen aber das sei nicht seine Art (pag. 2622 Z. 1058 ff.). Später sagte er, da der Modeschmuck keinen Wert gehabt habe, hätten sie ihn irgendwo weggeworfen (pag. 2984 Z. 529). Entsprechend ist erstellt, dass I.________ ________, J.________ und CZ.________ als aktive Täterschaft vor Ort waren. Die Delikte entsprechend den angeklagten Sachverhalten, Ziff.