71 schädigten konnte bzw. wollte diese kein Deliktsgut bekannt geben. Sie erwähnte lediglich, dass mehrere Uhren entwendet wurden. Sollte die Geschädigte nachträglich noch Deliktsgut geltend machen, wird dies in einem Nachtragsrapport dokumentiert.»(pag. 678). Von J.________ wurde diesbezüglich zu Protokoll gegeben, sie hätten nach Geld gesucht, aber nichts Wertvolles gefunden (pag. 2460 Z. 621 ff.). I.________ ________ gab an, er könne sich nicht sicher erinnern, was entwendet worden sei, er glaube, ein wenig Gold.