Zu den Aussagen von A.________ wird auf die bisherigen Aussagen verwiesen. Zu den vorliegenden Sachverhalten sagte er konkret aus, er habe nichts zur Verfügung gestellt und sich in keiner Form beteiligt. Auf Vorhalt, es dürfe davon ausgegangen werden, dass sich die ganze Gruppierung durch diese Delikte den Unterhalt finanziert habe, antwortete er, wenn von einer Gruppe gesprochen werde, dann sei das möglich, aber er könne sich dazu nicht äussern, denn er wisse nicht, worum es gehe. Dann antwortete er sinngemäss, es seien so viele Anschuldigungen, dass er selber nicht mehr wisse, was er alles gemacht habe (pag. 3666 Z. 472 ff.).