(Strasse) konnte ein linker Schuh (Ass. B4) sichergestellt werden, der als möglicher Spurengeber erachtet wurde. J.________ sagte aus, der Schuh gehöre CZ.________. In der Zeit, in welcher CZ.________ dort gewesen sei, habe niemand anderes diesen Schuh benutzt. Es wird verwiesen auf den KTD-Rapport vom 6.6.2019 (pag. 4264). J.________ I.________ bestätigte, mit CZ.________ und I.________ dort gewesen zu sein (pag. 2453 Z. 271 ff., pag. 2525 Z. 67 ff.).