Es wird auf das Deliktsblatt der Kantonspolizei Bern vom 25.7.2019 (pag. 637 ff.) und den Anzeigenrapport der Kantonspolizei Bern vom 1.2.2019 (pag. 643 ff.) verwiesen. Wie bereits ausgeführt wurde, hatte J.________ versucht, am 13.2.2019 beim Grenzübergang Chiasso die Schweiz zu verlassen. Bei seiner Kontrolle durch das Grenzwachtkorps konnte ein Mobiltelefon, das aus dem vorliegenden Einbruchdiebstahl stammte, erhoben werden. Am Tatort konnte der KTD einen Schuhsohlenabdruck sichern. Bei der Hausdurchsuchung an der DE.________ (Strasse) konnte ein linker Schuh (Ass.