In der Folge ist zu prüfen, welche Einbruchdiebstähle dieser Gruppe zugeordnet werden können. 16.6 Beurteilung der einzelnen Vorwürfe 16.6.1 Vorbemerkung Die nachfolgend genannten Ziffern beziehen sich auf den Teil der Anklageschrift, der den Beschuldigten betrifft (Bst. B; pag. 4708 ff.). 16.6.2 Zu den Vorwürfen gemäss den Ziffern 1.1., 2.1. und 3.1. der Anklageschrift Die Vorinstanz führte zu den entsprechenden Delikten in sachverhaltsmässiger Hinsicht Folgendes aus (S. 25 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 5350 ff): A.________ und I.________ wird vorgeworfen,