Ob, wie vom Beschuldigten teilweise angedeutet wurde (vgl. E. III.16.4.7 oben), über ihm in der Hierarchie noch weitere Personen stehen, ist in vorliegendem Verfahren nicht (möglich) zu prüfen. Neben der Verwendung eines Fahrzeuges mit Schweizer Kontrollschild und Anschrift einer Schweizer Firma ging die Gruppierung auch im Übrigen durchaus geschickt vor, was Bilder der Verkleidung zeigen, aber auch wie Örtlichkeiten ausgesucht wurden, SIM-Karten vernichtet wurden, teilweise Kippsicherungen ausgeschaltet oder Kameras zerstört wurden sowie, dass über Wissen verfügt wurde, mit wie viel Geld ein Grenzübertritt leichter gelingt. Angesichts dessen, dass in der Wohnung an der DE.