66 DC.________ erstellt. Die glaubhaften Aussagen von DC.________ sind sodann insbesondere dahingehend von Wichtigkeit, als er bestätigte, der Beschuldigte sei ab Februar 2019 jeden Tag an der DE.________ (Strasse) gewesen. Gleiches geht auch aus der Nachricht des Beschuldigten an CY.________ hervor, in welcher er ihr die Adresse in Bern weiterleitete. Zudem gab DC.________ an, der Beschuldigte habe ihm die Miete gegeben, was mit den Aussagen der übrigen Verfahrensbeteiligten übereinstimmt.