Die Staatsanwaltschaft hätte sich andernfalls nicht 1.5 Stunden für den Beschuldigten am 10. Februar 2020 Zeit genommen (pag. 3761). Der Generalstaatsanwaltschaft ist schliesslich zuzustimmen, wenn sie vorbringt, die Schilderungen des Beschuldigten würden wie Märchen klingen. Seiner Darstellung, er kaufe in der Schweiz Gegenstände, um diese in Rumänien zu verkaufen, ist alleine aufgrund der unterschiedlichen Kaufkraft dieser Länder kein Glauben zu schenken. Auch in der Aussage, dass verschiedene reiche Frauen ihm Geld für Investitionen gegeben hätten, ist sodann eine (von vielen) Schutzbehauptung zu erblicken.