65 fragliche Einvernahme vom 16. Juli 2019 wurde gar auf seinen Wunsch unterbrochen, damit er sich mit seiner Anwältin besprechen konnte (pag. 3663 f. Z. 315 ff.). Seine Ausführungen im Schreiben vom 24. Juli 2019, wonach ihn der Schreck und die Angst, der Druck und viele andere Faktoren dazu gebracht hätten, diese Sachen zu sagen, sind sodann nicht nachvollziehbar. Er lässt auch offen, was die vielen anderen Faktoren sind (pag. 4166). Im Verfahren wurde der Beschuldigte mit seinen Aussagen vom 16. Juli 2019 konfrontiert.