Es ist offensichtlich, dass er nur deshalb bestritt, in Bern gewohnt zu haben, weil er von dort aus deliktisch tätig war. Ebenso sind seine Aussagen zum Aufenthalt in der Schweiz widersprüchlich: Entgegen seiner ursprünglichen Darstellung, sein dreimonatiges Aufenthaltsrecht teilweise umfassend auszunutzen (pag. 393 Z. 21 ff.), gab er später an, jeweils nur einzelne Tage bis zu einem Monat in der Schweiz zu verweilen (pag. 3486 Z. 55 ff.). Auch seine Ausführungen zum Vorfall mit dem Citroën Jumper am 30. März 2019 sind sonderlich und dürften nicht mit Übersetzungsproblemen zu erklären sein. Während er zu Beginn klar zu Protokoll gab, die Batterie habe überbrückt werden müssen (pag.