Angesprochen auf sein Schreiben vom 29. November 2019 (pag. 4194) wollte er sodann den Anwesenden erklären, wie die Sachen sind (pag. 5209 Z. 39 ff.). Bis zum Schluss machte er immer wieder grossspurige Andeutungen. Wie an der Berufungsverhandlung, als er aussagte, es gebe noch einen Kampf zu führen in dieser Untersuchung. Letztlich blieben solche Aussagen aber wirr und nichtssagend (pag. 5205 Z. 12 ff.). Bis zum Schluss konnte demnach eine grosse Forderungshaltung des Beschuldigten gegenüber den Behörden beobachtet werden. So wünschte er unter anderem eine «einvernehmliche» Vereinbarung (pag.