__ im Widerspruch zur Aussage von DC.________ und teilweise auch zu den Aussagen der Mitbeschuldigten. Auf die Aussagen von A.________ kann deshalb nicht abgestellt werden, soweit er seine Beteiligung an den zur Anklage gebrachten Delikten in Abrede stellt. Diesen Erwägungen ist zu folgen. In der oberinstanzlichen Verhandlung hat sich der vorinstanzliche Eindruck bestätigt. Der Beschuldigte fragte noch bevor er über