Die Aussagen von A.________ stehen insbesondere auch im Widerspruch zu einer Vielzahl von objektiven Beweismitteln und den als glaubhaft erachteten Aussagen von J.________ und I.________. A.________ wird aber nicht nur durch J.________ und I.________, sondern auch durch seine Freundin CY.________ und seinen Schwager DC.________ belastet, der behauptete, A.________ habe in den Monaten Februar und März 2019 an der DE.________ (Strasse) gewohnt. Zudem gab DC.________ an, es sei jeweils A.________ gewesen, welcher die Miete einkassiert und ihm habe zukommen lassen (pag. 3829 f.). Auch hier steht die Aussage von A.________ im Widerspruch zur Aussage von DC.