A.________ liess während den zahlreichen Befragungen wiederholt durchblicken, er sei bei den Einbrüchen bereits ab Dezember 2018 dabei gewesen – vorgeworfen wurden ihm jedoch nur solche ab Februar 2019 –, er habe alles Deliktsgut, er könne dieses und noch mehr wiederbeschaffen. Diese Aussage untermauerte er, indem er in Aussicht stellte, er wolle nun ein Geständnis ablegen. In der darauf angesetzten Einvernahme bestritt er dann aber seine Beteiligung abermals. Das Gericht geht davon aus, dass sich A.________ nicht mit solchen Aussagen selber massiv belastet hätte, wenn diese nicht einen erheblichen Wahrheitsgehalt gehabt hätten.