So bestritt er frühere Verurteilungen, obschon diese aus offiziellen Strafregisterauszügen klar hervorgehen (u.a. pag. 3726 f.). Auch in diesem Zusammenhang sah er die Schuld bei andern, indem er geltend machte, seine Ex-Freundin trage die Schuld an seiner Verurteilung und er behauptete, diese habe ihn umbringen wollen. Wenn er sie angezeigt hätte, wäre er nicht verurteilt worden. Gleichzeitig behauptete er, sie sei dann wegen versuchter Tötung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden (pag. 3729).