Im Laufe der Befragungen brachte A.________ mehrfach vor, er werde während der Verhandlung Unterlagen einreichen, die seine Aussagen stützten (pag. 3660, pag. 3733, pag. 3735). Dennoch legte er diese Dokumente nicht vor, oder dann waren sie nichtssagend, wie z.B. die vor der Hauptverhandlung eingereichte Versicherungspolice (pag. 5061 ff.). Das Aussageverhalten von A.________ ist aber nicht nur im Zusammenhang mit den vorgeworfenen Straftaten auffällig, sondern z.B. auch im Zusammenhang mit seinen Vorstrafen. So bestritt er frühere Verurteilungen, obschon diese aus offiziellen Strafregisterauszügen klar hervorgehen (u.a. pag.