der Beschuldigte an den Staatsanwalt und teilte diesem mit, wenn er ein bisschen früher informiert worden wäre über diese Einvernahme, hätte er sich besser vorbereitet. Auf diese Aussage liess die Verteidigung von I.________ ________ verlauten, der Beschuldigte habe zuvor im Plenum kundgegeben, er habe 30 Fragen (pag. 3773 Z. 209 ff.). Mit seinem Schreiben vom 19. August 2020 (pag. 4228) richtete der Beschuldigte dem verfahrensleitenden Staatsanwalt aus: «Bitte, laden Sie mich nicht mehr vor, um weitere Aussagen zu machen. Ich werde keine Fragen mehr beantworten». Dem Verbal vom 8. Januar 2021 (pag.