Gleichentags fand um 15:00 Uhr die Konfrontationseinvernahme zwischen I.________ ________ und dem Beschuldigten (pag. 3767 ff.) statt. Anlässlich dieser Einvernahme stellte der Staatsanwalt dem Beschuldigten keine Fragen. Als diesem dann das Fragerecht gegeben wurde und er zwei Fragen an I.________ ________ stellte, folgte gemäss Verbal im Protokoll eine längere Pause, während welcher der Beschuldigte seine mitgebrachten Unterlagen studierte. Sodann richtete sich der Beschuldigte an den Staatsanwalt und teilte diesem mit, wenn er ein bisschen früher informiert worden wäre über diese Einvernahme, hätte er sich besser vorbereitet.