In dieser parteiöffentlichen Einvernahme antwortete A.________ als beschuldigte Person gegenüber der Staatsanwaltschaft auf die Frage, welche 16 Delikte er begangen habe, er habe nicht gesagt, dass er diese begangen habe. Er habe lediglich gesagt, dass er von I.________ beschuldigt werde, diese 16-17 Diebstähle begangen zu haben (pag. 3763).