Im Weiteren verlangte er eine Konfrontationseinvernahme mit J.________ (pag. 4166; Hervorhebungen durch die Kammer). Mittels Schreiben vom 6. August 2019, bat er nicht nur um eine Konfrontation mit J.________, sondern auch mit DC.________ und I.________ ________. Zusätzlich gab er gleich noch an, dass er ca. sechs bis acht Stunden für jeden benötigen werde und in welcher Reihenfolge die Konfrontationen stattfinden sollen (pag. 4174). Am 5. September 2019 wurde der Beschuldigte von der Kriminalpolizei des Kantons Freiburg befragt (pag. 3686 ff.). Dabei bestritt er wiederum seine Beteiligung an den Einbruchdiebstählen (pag. 3692 Z. 104 f.)