Der Beschuldigte richtete nach dieser Einvernahme mehrere Schreiben an den leitenden Staatsanwalt (pag. 4161 ff.). Mit den Schreiben vom 17. und vom 24. Juli 2019 nahm er insbesondere seine anlässlich der Einvernahme vom 16. Juli 2019 getätigten Aussagen wieder zurück. So schrieb er am 17. Juli 2019: «Betreffend Rückgabe des Diebesgutes, muss ich mich entschuldigen, aber es ist nicht möglich