57 Korrigierend ist darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte nicht aussagte, er sei etwa an vier Fällen beteiligt gewesen. Vielmehr sagte er, wie anlässlich der Berufungsverhandlung auch seitens der Generalstaatsanwaltschaft bemerkt wurde, auf der vorgezeigten Liste der Diebstähle gebe es ein paar Diebstähle, die er begangen habe. Weitere seien in Uster, Zürich und Baden begangen worden (pag. 3672 f. Z. 783 ff.). Als die Deliktsliste erneut vorgelegt wurde, zeigte bzw. markierte er die Deliktsorte BB.________ (Ort) und AY.________ (vgl. E. III.16.6.16 unten) sowie R._____