Auch diese Unterbrechung geschah auf den Wunsch des Beschuldigten und die Erklärung, er wolle den Schaden wieder gut machen, folgte erst nach dem er nach drei Minuten Schweigen zum Sprechen aufgefordert wurde (pag. 3671 Z 687 ff.). Auf die anschliessende Frage, ob er alle diese Straftaten begangen habe, antwortete er, das sei schwierig zu sagen, ob er diese begangen habe oder nicht. Nach einer längeren Denkpause gab er weiter zu Protokoll: «Sie sind in meinen Besitz gekommen und ich habe sie alle… was soll ich noch sagen. Aber sie haben alle gelogen. J.________, I.________, CZ.________. Keiner von diesen hat genau erzählt, wie die Sache war.