gessen. Eigentlich habe ich ein Gepäck im Auto vergessen. Wie soll ich sagen…» (pag. 3633 Z. 307 ff.). Dann will er mit einem Mal die Frage nicht verstanden haben und gab bekannt, er werde keine weiteren Fragen mehr beantworten. Für ihn sei die Einvernahme hier zu Ende gekommen (pag. 3663 Z. 312 f.). In der Folge wurde ihm erklärt, dass er keine Aussagen mehr machen müsse. Nachdem er nochmals sagte, er werde keine Aussagen mehr machen, wollte er den Rapport der Polizei sehen und sich mit seiner Anwältin besprechen. Die Verhandlung wurde dann zwecks Besprechung mit der Anwältin unterbrochen. Danach sagte er, die Einvernahme könne fortgesetzt werden (pag. 3663 f. Z. 315 ff.).