55 Bern ab dem 25. März 2019 übernachtet zu haben bzw. bezeichnete dieses Zimmer als das seinige (pag. 3495 Z. 525 ff., pag. 3496 Z.538 f.) Im späteren Verlauf der Einvernahme bestritt er jegliche Beteiligung an Einbruchdiebstählen (pag. 3503 ff.). Die Einvernahme vom 16. Juli 2019 (pag. 3656 ff.) wurde in den vorinstanzlichen Erwägungen ausführlich wie folgt zusammengefasst (S. 19 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 5344 f.): Am 16.7.2019 sagte er in der delegierten, parteiöffentlichen Befragung gegenüber der Polizei aus, I.________ und E.________ hätten ihm keine Miete bezahlt (pag.