» Anlässlich der Einvernahme vom 23. Mai 2019 (pag. 3484 ff.) lautete die Antwort des Beschuldigten auf die Frage, ob er bei der Einvernahme vom 30. März 2019 die Wahrheit gesagt habe: «Das glaube ich nicht.», Ergänzungen oder andere Angaben wollte er aber keine machen (pag. 3485 f. Z. 35 ff.). Als er etwas später gefragt wurde, inwiefern er nicht die Wahrheit gesagt habe, erwiderte er: «Ich habe damals die Wahrheit gesagt.» (pag. 3486 Z. 59 ff.). Weiter gab er auf die entsprechende Frage zu Protokoll, er komme ca. drei Mal pro Jahr in die Schweiz und bleibe dann so für zwei bis drei Tage oder ein, zwei Wochen, einen Monat. Es komme darauf an (pag. 3486 Z. 55 ff.).