393 Z. 21 ff.). Er sei völlig fremd von all diesen Taten, er habe seine Familie in Zürich, bei der er sich anstellen lassen wolle und er werde lange Zeit in der Schweiz bleiben (pag. 393 Z. 30 ff.). Dem Schreiben des Beschuldigten vom 8. April 2019 (pag. 4130) an die Staatsanwältin, welche die Einvernahme anlässlich seiner Hafteröffnung vorgenommen hatte, sind folgende Auszüge zu entnehmen: «Ich wünsche so schnell wie möglich ein Treffen mit Ihnen und mit meinem Pflichtanwalt.» […] Und: «Es ist möglich, zu einer einvernehmlichen Vereinbarung zu kommen.» Anlässlich der Einvernahme vom 23. Mai 2019 (pag.